🛑 EU-BESCHWERDE EINGEREICHT:

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Schäftlarn – Bayerischer Recyclingbetrieb bedroht Europas Naturschutzrecht

Giulio Focardi, Initiator der Bewegung „Rettet Schäftlarn“, hat offiziell Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Der Vorwurf: systematische Verletzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) im europäischen Schutzgebiet DE8134-303 – Fledermauskolonien im Südwesten Oberbayerns.

Im Fokus steht eine alarmierende Entwicklung auf dem Klostergelände Schäftlarn:

🦇 Ein industrieller Recyclingbetrieb – direkt unterhalb der Wochenstube streng geschützter Fledermausarten.


💥 Was ist passiert?

Im denkmalgeschützten Dachstuhl des Klosters und der denkmalgeschützten Klostermühle befindet sich seit Jahren eine staatlich anerkannte Kolonie des Großen Mausohrs (Myotis myotis) – eine Art mit höchstem Schutzstatus gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie.

Doch darunter operiert seit Jahren ein lauter, ungeregelter Recyclingplatz, der:

  • Metall- und Elektroschrott im Freien verarbeitet
  • Schwerlastverkehr direkt durch das Schutzgebiet schickt
  • täglich Lärmspitzen über 100 dB(A) produziert – vergleichbar mit einem Presslufthammer

Zudem ist eine neue Industriehalle im Bau, nur wenige Meter von der Wochenstube entfernt – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne artenschutzfachliche Kontrolle, ohne FFH-Verträglichkeitsgutachten.


⚖️ Was steht auf dem Spiel?

Die EU-Beschwerde spricht von einem „strukturellen Behördenversagen“, das gegen die Kernprinzipien europäischen Umweltrechts verstößt.

Die Bayerische Staatsregierung schweigt. Die Staatsanwaltschaft München hat ein Verfahren abgelehnt. Der Bayerische Landtag erklärt die Petitionen für „erledigt“. Der Verdacht liegt auf der Hand:

🟥 Das deutsche Umweltrecht ist in Schäftlarn außer Kraft gesetzt.


🗣 Das fordert Rettet Schäftlarn

  • Sofortige FFH-Verträglichkeitsprüfung für beide Industrieprojekte
  • Untersuchung durch die Europäische Kommission gemäß Art. 258 AEUV
  • Baustopp und Betriebsunterbindung, solange die Rechtslage nicht geklärt ist
  • Offenlegung aller Genehmigungen, Umweltgutachten und Behördenkommunikation

🧭 Warum das Thema alle betrifft

Wenn ein Natura-2000-Gebiet nicht mehr schützt – was schützt dann noch?

Der Fall Schäftlarn ist kein Einzelfall, sondern ein Testfall:
Kann sich eine Gemeinde, ein Landratsamt, ein Freistaat über europäisches Umweltrecht hinwegsetzen, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht?

Rettet Schäftlarn sagt: Nein.


📣 Was kannst du tun?

  • Teile diesen Beitrag mit dem Hashtag #FFHVerletzung #RettetSchäftlarn
  • Unterstütze die Petition & EU-Beschwerde: https://www.change.org/rettet-Schaeftlarn
  • Kontaktiere dein Mitglied im Bayerischen Landtag oder EU-Parlament
  • Fordere eine unabhängige Umweltprüfung

📣 Anlagen / Quellen zur EU Beschwerde


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